Informationen

Erstgespräch

Bei unserem ersten Termin geht es ums Kennenlernen, wir können dabei herausfinden, ob es „menschlich“ zwischen uns passt. Ich erkläre Ihnen auch in Ruhe, wie eine Therapie abläuft und Sie können mir Ihr Anliegen, Wünsche und Vorstellungen schildern. Gemeinsam können wir dann ohne Verpflichtungen besprechen, wie wir weiter vorgehen.

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeuten sind gemäß §15 PthG zu strengster Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten und anderen Familienmitgliedern. Dies betrifft auch private und öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Betreuungseinrichtungen, Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Ausgenommen davon ist nur eine offensichtliche akute Selbst- oder Fremdgefährdung.

Absageregelung

Unser Termin ist exklusiv für Sie reserviert. Wenn Sie verhindert sind, sagen Sie die Stunde daher bitte spätestens 48 Stunden telefonisch, per email oder per SMS ab, damit ich den Termin anderweitig vergeben kann. Sollte das nicht geschehen, werde ich das volle Honorar für die nicht in Anspruch genommene Stunde verrechnen.

Ablauf

Zu Beginn einer Psychotherapie findet in der Regel wöchentlich eine Therapiestunde à 50 Minuten statt. Je nach Thema und individuellem Leidensdruck kann Psychotherapie unterschiedlich lange dauern. In gemeinsamer Absprache bestimmen Sie das Tempo und das Ende der Therapie.

Kosten

Das Honorar für eine Psychotherapiestunde beläuft sich auf € 70,– Eine Kostenerstattung bei den gesetzlichen Krankvenversicherungen von Therapieeinheiten bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision ist nicht möglich. Die Honorarnoten können beim Einkommenssteuerausgleich beim Finanzamt eingereicht werden. In begründeten Einzelfällen stelle ich Therapieplätze zu vergünstigten Kostenbedingungen zur Verfügung. Bitte scheuen Sie sich nicht, danach zu fragen!

Wirkung

Jeder Mensch und jede Ausgangssituation ist verschieden, auch ist ein Entwicklungsprozess meist ein Auf und Ab. Eine intensive Auseinandersetzung mit sich selbst kann auch bedeuten, dass es zwischendurch zu herausfordernden Phasen kommt. Wenn Sie sich in einer Therapiebeziehung grundsätzlich wohlfühlen, sollten die schlechten Phasen auf lange Sicht kürzer und weniger schlecht werden.

Nein. Manche Menschen kommen mit einem Arztbrief und einer Diagnose zum Therapiebeginn, die meisten Menschen aber nicht. Der häufigste Grund ist ein Gefühl der Überforderung mit der persönlichen Situation, eine schwere Belastung durch ein bestimmtes Problem oder ein wie auch immer geratener Leidensdruck. Dies kann auch schon der Beginn einer psychischen Erkrankung darstellen. Rechtzeitig eine Therapie zu beginnen, kann ein entscheidender Wendepunkt sein.

Die Basis für eine wirksame Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen zwei Menschen. Alle Themen und Gefühle sollen zu jedem gewünschten Zeitpunkt Platz haben. Zu Beginn geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen und um ein Besprechen der Anliegen und der derzeitigen Situation. Im Laufe der Zeit kommt es meist vor, dass tieferliegende Probleme auftauchen und besprochen werden. Dies ist möglich, da im besten Fall bereits eine vertrauensvolle und bedingungslos urteilsfreie Beziehung entstanden ist. Gemeinsam wird versucht, die Themen zu beleuchten und ich stehe bei der Verarbeitung mit meinem Wissen und meiner Erfahrung bestmöglich zur Verfügung.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten keinen Zuschuss zu Honorarnoten bei Therapeut*innen in Ausbildung unter Supervision.

Psycholog*innen haben das Studium der Psychologie absolviert und sind berechtigt, Psychologische Diagnostik durchzuführen und Gutachten zu erstellen. Mit der Zusatzausbildung Klinische- und Gesundheitspsychologie sind sie auch berechtigt, Psychologische Beratung anzubieten.

Psychotherapeut*innen haben eine insgesamt ca. 9 jähriges theoretisches und praktisches Studium absolviert. Dieses besteht aus einem sogenannten Grundberuf (Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit, Medizin) oder einer Zulassungsprüfung vom Bundesministerium, einem ca. 2-jährigen ersten Abschnitt (Propädeutikum) und dem ca. 4 jährigen zweiten Abschnitt (Fachspezifikum). Dabei wird entschieden, in welche Psychotherapierichtung man sich vertiefen möchte. Für den Abschluss der Ausbildung muss gegen Ende bereits mit Klient*innen gearbeitet werden (In Ausbildung unter Supervision). Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkannter Gesundheitsberuf.

Psychiater*innen üben ebenfalls einen Gesundheitsberuf aus. Sie haben Humanmedizin studiert und/oder danach die Facharztausbildung für Psychiatrie absolviert. Viele führen ein Diplom als Psychotherapeut*innen (PsyIII). Im Gegensatz zu Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen dürfen Psychiater*innen Medikamente verschreiben.

Eines haben alle drei Berufsgruppen gemeinsam: Ihnen liegt das Wohlergehen und die psychische Gesundheit ihrer betreuten Personen am Herzen und die Angehörigen aller Berufsgruppen arbeiten nach bestem Wissen daran, die gemeinsamen Ziele zu erreichen.